29 Jan Deklarationspflicht für Allergene!
Darin ist festgeschrieben, wie Lebensmittel künftig gekennzeichnet werden müssen – und das hat auch Folgen für die Gastronomie. Wir fassen hier die wichtigsten Neuerungen zusammen und sagen, worauf Sie achten müssen und über welche Allergene informiert werden muss?
- Glutenhaltiges Getreide: Weizen (Dinkel, Khorasan Weizen, Kamut, Emmer, Einkorn und
Grünkern), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon), sowie daraus hergestellte
Erzeugnisse, mit Ausnahmen;,
- Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse;
- Eier von Geflügel und daraus gewonnene Erzeugnisse;
- Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, mit Ausnahmen;
- Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse;
- Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, mit Ausnahmen;
- Milch oder Laktose und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), mit
Ausnahmen;
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse), sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, mit Ausnahmen;
- Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse;
- Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse;
- Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse;
- Schwefeldioxid und Sulfite, ab gewissen Konzentrationen;
- Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse;
- Weichtiere wie z.B. Muscheln, Austern, Schnecken und daraus gewonnene Erzeugnisse.
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